Für die Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage sollten folgende Punkte geklärt sein:
1. Wieviel Leistung wird die geplante Anlage haben?Sobald Sie diese Fakten geklärt haben, können Sie unser Anfrageformular ausfüllen und uns dieses mit einem Lageplan zusenden.
Für die Inbetriebsetzung Ihrer Anlage sind verschiedene Formulare gefordert:
- Anmeldung zum Netzanschluss (Anfrageformular)
- Messkonzept
- Übersichtsschaltplan
- Lageplan mit geplanten Aufstellungsort der Anlage
- Datenblatt PV-Module
- Datenblatt Wechselrichter
- Installateur Ausweis (Kopie der Eintragung)
- Abrechnungszyklus und Bankverbindung
- Inbetriebsetzungsanzeige
- Voraussetzungen zur Zählersetzung
- Meldung im Marktstammdatenregister
- Vollmacht Optional
- Anmeldepflichtige Geräte nach EnWG §14 A (Speicher)
Formulare VDE-AR-N 4105:
- Antragstellung E1
- Datenblatt für Erzeugungsanlagen E2
- Datenblatt für Speicher E3 oder Datenblatt Speichersystem (Optional)
- Einheitenzertifikat E4
- Prüfbericht Netzrückwirkungen E5 (Anlagen > 75A)
- Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz E6
- Anforderungen a den Prüfbericht zum NA-Schutz E7
- Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen und/oder Speicher E8
- Betriebserlaubnisverfahren E9 (Anlagen > 135kW)
Die Erzeugungsanlage ist nach der VDE AR-N-4105 und allen weiteren zutreffenden aktuell gültigen Regeln der Technik anzuschließen und bei uns rechtzeitig anzumelden.
Bitte beachten Sie, dass die Anträge komplett auszufüllen und zu unterschreiben sind.
Sollten Sie Unterschiften im Auftrag leisten, benötigen wir zwingend eine Vollmacht des Kunden.
Desweiteren beachten Sie bitte unsere TAB.
Bitte senden Sie uns Unterlagen entweder per E-Mail (in guter Auflösung) oder auf dem Postweg.
Unterlagen die als Fax an uns gesendet werden können wegen der schlechten Qualität nicht bearbeitet werden.
Steckerfertige PV-Anlage (Balkonmodul)
Es besteht die Möglichkeit für Privatpersonen, eine Mikro-PV-Anlage mit Stecker anzumelden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich im Marktstammdatenregister. Bitte beachten Sie, dass die Grenze für Kleinanlagen eine Wechselrichterleistung von 800 Watt und eine Modulleistung von 2 kWp beträgt. Nach erfolgter Anmeldung im Marktstammdatenregister ist keine separate Anmeldung bei uns erforderlich. Der Zähler darf rückwärts laufen, jedoch werden wir den Zähler nach Inbetriebnahme der Anlage dennoch kostenlos tauschen, sofern keine Rücklaufsperre vorhanden ist.
Marktstammdatenregister
Um die Vergütung Ihrer Anlage zu starten müssen Sie sich seit Anfang 2019 im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren und die Erzeugungsanlage anmelden.
Aufhebung 70%-Regel nach EEG 2023
Seit der Anpassung vom 12.10.22 im Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) und des EEG 23 dürfen Photovoltaikanlagen bis 25 kWp ab dem 14.09.2022 ohne Leistungsreduzierung in Betrieb gehen. Für Bestandsanlagen bis 7 kWp (Inbetriebnahme bis 14.09.22) kann die Leistungsreduzierung, nach Beantragung, aufgehoben werden.
Antrag Aufhebung der 70% Regel
Bei Anlagen > 30kWp ist eine Stufenregelung zu installieren, diese können Sie mit der Inbetriebsetzungsanzeige beantragen.
Bitte beachten Sie auch, dass wir hierfür ein 3-Punkt Feld benötigen, sowie die Vorverdrahtung. Anschluss FRE