für Niederspannungs- und Mittelspannungsanschlüsse
Folgende technische Regelwerke sind einzuhalten:
VDE-Anwendungsregeln sind beim VDE-Verlag, Berlin erhältlich.
Für alle ab dem 13.07.2005 abgeschlossenen Netzanschlussverhältnisse sowie für alle Anschlussnutzungsverhältnisse gelten die Regelungen der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Einen Verweis darauf erhalten Sie unter dem folgenden Link:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/nav/gesamt.pdf
Bei Anschlüssen an das 20 kV-Netz sind vor Baubeginn die technischen Anforderungen mit der Stadtwerke Viernheim Netz GmbH abzustimmen. Diese basieren auf den Regeln der VDE, insbesondere der VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung).
Der Baukostenzuschuss wird gemäß des Positionspapieres der Bundesnetzagentur (BK6p-06-003_Positionspapier BKZ.pdf) auf Basis des Leistungspreismodells ermittelt:
BKZ=Leistungspreis (>2500h/a) der Netzebene x bestellte Leistung.
Positionspapier zum Baukostenzuschuss:
http://www.bundesnetzagentur.de/
Die Vertragsmuster zum Netzanschluss, der Anschlussnutzung und die AGB Netzkunde stehen als pdf-Datei zur Verfügung.
Die hier veröffentlichten Vertragstexte einschließlich der AGB und der weiteren Anlagen dürfen ausschließlich für Vertragsabschlüsse mit der Netzbetrieb Hirschberg GmbH & Co. KG verwendet werden. Jede andere Verwendung - auch in Auszügen oder Teilen - ist verboten.